Zoe
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Liebe(r) @Tunix , ich habe hinreichend Nachdenkliches in diesem Thread geschrieben. Sag‘ was zur Sache, sachhaltiges.
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Läge es in meiner Entscheidung, so würde ich die Äußerung von malonia entfernen.
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Käsekuchen ist bei uns gebackener Quarkkuchen. Quarkkuchen gibt es nur als Quarktorte, d.h. ungebacken.
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Was Du sagst @realo , würde bedeuten, daß der Polizist 4 oder 5 weitere Male gezogen hat, obwohl der junge Mann bereits verletzt war. Ich will nicht so weit gehen, mir das vorzustellen. Die andere Möglichkeit ist, daß erst der 4 oder 5 Schuß (ich verstehe die Zählung nicht) den Mann getroffen hat -und der hat ihn getötet.
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Das ist harter Tobak @realo . Im Moment würde ich die Handlungen der Polizisten und Polizistinnen unter „dilettantisch“ einordnen. Das Spray geht daneben, warum stoppen die Elektroschockgeräte („Taser“ heißen die wohl) nicht? Warum wird nicht ins Bein, vor die Füße geschossen? Warum 5/6 Schüsse auf den Körper? Weil der Polizist nicht schießen konnte? Ich weiß nicht, wie das geht, vermute aber doch, daß man lernen kann, auf einen sehr kleinen Bereich zu zielen.
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Ich zitiere weiter:
Doch die Polizistin trifft Dramé nicht in die Augen. Stattdessen geht
ein diffuser Pfefferspraynebel auf den Jugendlichen nieder, der
weiterhin eingezwängt in einer Ecke des Innenhofes hockt. Links neben
und hinter ihm sind Mauern, vor ihm ein mindestens 1,80 Meter hoher
schwarzer Metallzaun mit scharfen Spitzen. Mouhamed Dramé versucht, dem
Reizgasnebel über die einzige Möglichkeit zu entgehen, die ihm bleibt –
und läuft mit dem Messer in der Hand nach rechts auf Polizist:innen
zu, die sich dort postiert haben.Die versuchen noch, ihn mit Elektroschockern zu stoppen. Nahezu
zeitgleich, nur 0,771 Sekunden später, zieht auch Fabian S. sechs Mal
den Abzug seiner Waffe, einer Maschinenpistole vom Typ Heckler &
Koch MP5. Das Kriegsgerät führt die nordrhein-westfälische Polizei in
jedem Streifenwagen in zweifacher Ausführung mit.Hätte der Polizist nicht einen Schuß vor die Füße des jungen Mannes abgeben können … um ihn am Weiterlaufen zu hindern? Es ist der sogenannte oder der früher so genannte „finale Rettungsschuß“ gewesen. Was ich sagen will: Den Mann zu töten ist nicht eine Option unter anderen …
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In der „taz“ liest sich das so: […] Doch der Richter urteilte: Um den Suizid zu
verhindern, habe Einsatzleiter H. schnellstmöglich eingreifen müssen, so
Kelms Fazit – andernfalls habe sich der Polizist sogar ebenfalls
strafbar machen können. Auch Befehlshaber Thorsten H. hält seine Einsatzplanung, die er nach den
Worten von Oberstaatsanwalt Carsten Dombert nie hinterfragte und
„stumpf in die Tat umgesetzt“ habe, ebenfalls noch heute für richtig.
„Soll ich warten, bis sich Herr Dramé ein Messer in den Bauch rammt? Und
11 Polizisten stehen drum rum und tun nichts“, hatte an einem
vorangegangenen Prozesstag gefragt.Das Pfefferspray traf nicht in die Augen, sondern vernebelte nur die Sicht. Professionell ist das ebenfalls nicht, kann aber natürlich passieren. Im Bericht der „taz“ steht weiterhin, der Polizist habe „sechs Mal den Abzug seiner Waffe gezogen“.
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Diese Antwort wurde in vor 1 Jahr, 4 Monaten um
Zoe geändert.
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Diese Antwort wurde in vor 1 Jahr, 4 Monaten um
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@Genuss, „entsichern“ ist aber nicht gleichbedeutend mit „Dauerfeuer“, wie Du selber gestern geschrieben hattest. Und dazu hatte ich gesagt, daß „versehentlich“ auf Dauerfeuer stellen nicht passieren darf. Und falls es doch passiert, dann muß es Konsequenzen haben.
Wie @ricarda01 hatte ich auch überlegt, warum denn nicht ein Schuß in den Arm oder den Oberschenkel genügt?! Und zwar so, daß die Person, die handlungsunfähig gemacht werden soll, nicht ihr Leben lang nicht mehr gehen kann.
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Hätten 3 Beamte nicht den jungen Mann ablenken können, während 2 Beamte ihn von hinten in den Griff nehmen? Dazu müßte man natürlich die genaue Stellung der Beteiligten wissen. Lernen die Beamten nicht, sich in solchen Situationen zu verhalten? @Genuss, das, was Du einwirfst, würde ich als „Kunstfehler“ bezeichnen. Und das geht nicht. Das wäre ein Grund zu sanktionieren, denke ich.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich hoffe und denke, daß Revision eingelegt wird.
Ein Punkt, der mir nicht klar ist. Der junge Mann scheint in suizidaler Absicht das Messer in der Hand gehabt zu haben. Diese Auskunft kann aber eigentlich nur von den Mitarbeitenden des Jugendheims kommen, oder Freunden/Verwandten. Hätte die Einsatzleitung nicht mit den Mitarbeitenden sprechen können? Das Ereignis hat doch vor dem Jugendheim stattgefunden. Daß die Polizeibeamten selbst diese Absicht nicht erkennen konnten, scheint mir nachvollziehbar.