Webra
Erstellte Foren-Antworten
-
Hallo Holzhacker,
jetzt wo du das schreibst fällt mir ein, dass du, kurz nachdem du hier im Forum erschienen bist, wir schon mal zu diesem Thema unsere Meinung ausgetauscht haben. Damals hast du mir schon deine fachmännische Ausbildung erklärt.
Des alten Mannes größte Plage
ist sein Gedächtnis, das nur vage
erinnert sich was einst geschah.
Durch “ Anstoß“ ist’s dann wieder da.
-
Hallo Holzhacker,
wenn man sich diese Tabelle anschaut, liegen die Franzosen mit ihrer Energiepolitik doch richtig.
Die „strahlenden Abfälle“ müssten halt nur solange unterirdisch eingelagert werden, bis nachfolgende Generationen die Möglichkeit verwirklicht haben, diese mit Raketen auf Himmelskörpern, z.B. Meteoriten, die sich weit draußen im Weltall bewegen, zu entsorgen.
Typische Werte der Umweltauswirkungen einzelner Energieträger
Energieträger…..Co2 Ausstoß……Radioaktive-Abfälle in KWH<div>
Erdgas ………………….440 …………………………….0
Erdöl u. Produkte……645 ……………………………..0
Kohle ……………………882 ……………………………..0
Nuklear-Energie …….0,00……………………………..2,7
</div>
-
Hallo Holzhacker,
C02 ist ein „Klimagift“ und in geringen Mengen für den Menschen ungefährlich . Erst ab 8% kann nach einer Zeit von 30-60 Min. beim Menschen der Tod eintreten. Die Gefahr für uns Menschen besteht durch katastrophale, klimatische Veränderungen, deren Anfänge wir jetzt schon erleben.
C02 ist schwerer als Luft und sammelt sich in Bodensenkungen. Es gab Erstickungsunfälle in
in landwirtschaftlichen Gruben und in Autowerkstätten. Im August 1986 setzte ein Vulkan-See
im Nyos-See in Kamerun nach einem Erdrutsch 1,6 Mio. to. C02 frei. Das Gas tötete 1.800 Menschen und fast alle Tiere in einen Umkreis von bis zu 27 Kilometern. Sie sind für immer „friedlich eingeschlafen“, weil diese Katastrophe über Nacht geschah.
-
Pornographische Darstellungen regen heute Niemand mehr auf. Aus Schmutz-und Schundliteratur
ist inzwischen durch das Internet ein „Allgemeingut“ geworden. In gedruckter Form sind sie kaum noch erhältlich. Der Entsorger hätte sie deshalb bei „Bares für Rares“ in Geld umwandeln können.
-
Bayern ist ein Freistaat, eine parlamentarische Republik und teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Für den „König“ dieses Freistaates ist wichtig, bei jeder günstigen und auch ungünstigen Gelegenheit auf diesen Sonderstatus aufmerksam zu machen.
„MIA SAN KINIE“
-
Diese zehn Minuten müssen der Frau wie eine Ewigkeit vorgekommen sein.
-
„Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, oftmals auch als Weltsicherheitsrat bezeichnet, ist ein Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members, auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Russland, die Vereinigten Staaten, die Volksrepublik China und das Vereinigte Königreich) haben bei der Verabschiedung von Resolutionen (Resolutions) ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.“
Hallo nimrod37,
Der Einsatz von UN-Truppen muss von diesem Gremium einstimmig beschlossen werden.
Da Russland aber eine „Vetomacht“ ist, würde es mit seiner Stimme eine entsprechende Resolution der anderen Mitglieder blockieren.
-
Der Landeshauptmann Haslauer von Salzburg hat heute angedeutet, dass die Impflicht wegen der Entspannung in den Spitälern ausgesetzt werden soll. Es haben sich auch schon einige andere Landeshauptleute dieser Meinung angeschlossen.
Haslauer verglich das Aussetzen der Impflicht mit einem Werkzeug, das man in den Koffer zurücklegt und bei Bedarf wieder hervorholt.
Erste Aussagen von Virologen sehen solch eine Aussetzung als verfrüht an.
-
„Das „… Warum diese Impflicht bei vielen Menschen soviel Aggression bewirkt, ist für mich nicht nachvollziehbar …“ klingt aber verdammt nach Blindheit einer selbst gewählten Blase. „
70 plus
An deiner Reaktion erkenne ich, dass du diesen Satz anders interpretiert hast als von mir gemeint.
Mit „nicht nachvollziehbar“ erkläre ich, dass ich die Verhaltensweise der Impfgegner nicht verstehen kann. Es ist keine Bewertung ihres Verhaltens und ich befinde mich mit meinem Denken auch nicht in einer „Blase“, in der andere Gedankengänge mich nicht erreichen.
Warum kann ich das Verhalten der Impfgegner nicht verstehen? Weil sie nach einer Impfung
körperliche oder geistige Schäden als Nebenwirkung befürchten, oder weil durch die „Verpflichtung“ ihr Freiheitsrecht und ihre Selbstbestimmung über ihren Körper außer Kraft gesetzt wird. Dies geschieht aber jeden Tag in ihrem Leben und sie wehren sich dagegen nicht.
In unserer Bewegungsfreit sind wir doch alle durch Bestimmungen und Gesetze eingeschränkt
und werden Diszipliniert, wenn wir dagegen verstoßen. Nimm nur die Straßen-Verkehrsordnung.
Sie akzeptieren diese Einschränkungen, weil erst dadurch eine Gesellschaft einigermaßen gut
funktioniert. Aber trotz all dieser Vorschriften sterben und werden einige hundert Teilnehmer jedes Jahr in Deutschland verletzt. Sie wissen, dass Autofahren riskant ist, aber : Leben ist immer riskant, in allen Bereichen unseres Tuns.
Die Einführung einer Impflicht hat aber die gleiche Motivation und beinhaltet auch ein Risiko. Wägt man diese beiden Risiken gegeneinander ab, erkennt man, dass das Risiko der Impfung sehr, sehr viel kleiner ist als das des Verkehrs. Warum weigern sie sich dann?
Vielleicht kann mir einer der Impfverweigerer darauf eine Antwort geben.
-
„Impfzwang wird nicht ernsthaft diskutiert“Salzburger Uni-Professor erklärt Unterschied zur Pflicht
Zwischen den Begriffen „Impfpflicht“ und „Impfzwang“ gibt es wesentliche Unterschiede. (SYMBOLBILD)Veröffentlicht: 30. November 2021 12:58 Uhr
Die derzeit geplante Corona-Impfpflicht in Österreich lässt bei einigen die Wogen hochgehen. Oftmals sprechen Gegner von einem „Zwang“. Der Salzburger Verfassungsjurist Benjamin Kneihs erläutert die Unterschiede.
Die geplante Einführung stößt aber nicht bei allen auf Verständnis. Gegner und Kritiker verwenden häufig das Wort „Impfzwang“. Die beiden Begriffe haben jedoch nicht die selbe Bedeutung.
Was bedeutet das Wort „Impfpflicht“?
„Unter einer Impfpflicht versteht man die rechtliche Verpflichtung, sich impfen zu lassen“, erklärt der Salzburger Verfassungsjurist Benjamin Kneihs am Dienstag gegenüber SALZBURG24. Diese könne, müsse aber nicht sanktioniert werden. Derzeit seien vor allem Verwaltungsstrafen angedacht. Diese könnten laut einem von der „Presse“ veröffentlichten „Rohentwurf“ bei 3.600 Euro beim erstmaligen Verstoß liegen. Beim dritten Mal sei eine Verdopplung auf 7.200 Euro vorgesehen. Denn wer die Impfung verweigert, verstößt eben gegen diese Pflicht. Dies sei rechtswidrig und daher mit einem Unwerturteil verbunden, weiß Kneihs. Das bedeutet, dass es ohne Impfpflicht „rechtlich vollkommen in Ordnung“ sei, ungeimpft zu sein, solange man sich an die geltenden Einschränkungen wie 1-G, 2-G etc. hält. Mit der Impfpflicht hingegen werde das Nicht-Geimpftsein illegal: „Der nicht geimpfte Mensch hat keine Möglichkeit mehr, sich rechtmäßig zu verhalten, außer, indem er sich impfen lässt.“
Was ist der Unterschied zu Impfzwang?
Ein Impfzwang würde hingegen darin bestehen, dass die Impfung zwangsweise durchgesetzt wird. Dies kann durch eine Vorführung vor einen Arzt erfolgen. Wenn das nicht genügt oder sich der Betroffene weigert oder wehrt, könnte der Zwang auch in letzter Konsequenz mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden, sagt der Jurist. „Aber über derartige Szenarien diskutieren wir in Österreich nicht oder nur in Gestalt von Verschwörungstheorien und Unterstellungen, die von mancher Seite genährt werden. Ich kenne keinen seriösen Juristen oder Politiker, der so etwas vorschlägt.“
„Recht auf Freiheit gilt nicht absolut“
Wenn Corona-Impfskeptiker meinen, dass durch eine Impfpflicht ihre Freiheiten eingeschränkt würden, handle es sich um eine verkürzte Wahrnehmung, erklärt der Salzburger Politologe Franz Fallend im S24-Gespräch am Dienstag. „Das Recht auf Freiheit gilt nicht absolut. Das kann der Fall sein, wenn andere, etwa durch fehlende Kontakteinschränkungen, darunter leiden.“ Bei den Grundrechten gehe es oft um Abwägung. So würde zum Beispiel das Grundrecht auf Leben, das mithilfe einer Impfpflicht geschützt werden soll, zulassen, das Grundrecht der Freiheit einzuschränken.
Hallo 70plus,
du bist ja ein Freund und Anhänger der Wissenschaft. Ich als wissenschaftlicher Laie kann dir den Unterschied zwischen den beiden Begriffen IMPFZWANG und IMPFFLIECHT nicht so deutlich erklären wie es der Professor kann. Bin aber der Meinung das dieser Unterschied real ist.
Was verstehst du unter Zwangsernährung? Für mich enthält er „Anwendung von körperlicher
Gewalt.“ Diese wird aber bei Nichterfüllung der Impflicht nicht angewandt.