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Verstümmelt und verstört zurück aus dem Urlaub
– Die entsetzliche Lücke in der Integration
In Deutschland sind bis zu 50.000 Mädchen gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden. Besonders groß ist Gefahr während der Ferien, wenn die Mädchen für die Verstümmelung in die Herkunftsländer der Eltern gebracht werden.
Die gefährdeten Kinder haben aber gerade in Zeiten hitziger Integrationsdebatten kaum eine Chance auf ernsthafte Präventionsbemühungen seitens der Politik: Vielmehr propagieren Politiker aller Fraktionen, die Täter sollten durch Aufklärung und Information zu einer Abkehr von der Verstümmelungspraxis bewegt werden. Diese Idee ist allerdings längst durch empirische Fakten widerlegt:
Den Tätern ist bekannt, dass die Verstümmelung in Europa strafbar ist. Sie weichen gerade deshalb für die Taten ins Ausland aus.
Trotz des eindeutigen rechtsstaatlichen Rahmens unserer Gesellschaft ist diese Misshandlung an schutzbedürftigen Kindern vor unserer Haustür möglich:Wegen der fehlgeleiteten Präventionsansätze ist es denkbar unwahrscheinlich, dass Täter und Anstifter überführt werden in Deutschland hat es trotz der hohen Opferzahlen bislang keine Anklage gegeben.
Die TaskForce bekräftigt daher ihre Forderungen nach einer Untersuchungspflicht in Kombination mit einer ärztlichen Meldpflicht (für bereits erfolgte als auch für bevorstehende Genitalverstümmelungen) sowie nach kollektiven familienrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Mädchen vor der Verstümmelung im Herkunftsland der Eltern.
http://www.sosfgm.org/2011/01/11/genitalverstummelung-in-deutschland-hochste-gefahrdung-in-nrw/
Nach einer 2017 vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie leben in Deutschland geschätzt 50.000 genitalverstümmelte Frauen. Zwischen 1500 und 5700 in Deutschland lebende Mädchen sind akut davon bedroht, beschnitten zu werden. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.
In den Integrationskursen wird das Thema jedoch nicht behandelt, wie die Bundesregierung auf Anfrage mitteilte. Diese Kurse dienten der Vermittlung von ausreichenden Deutschkenntnissen und von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Geschichte und der Kultur in Deutschland. Die konkrete Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung ist kein expliziter inhaltlicher Bestandteil des Integrationskurses als Erstintegrationsangebot.
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