Startseite › Foren › Rat und Tat › Urheberrechts- Verletzung ?
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Lediglich einen Link weiterzugeben kann doch noch keine Rechtsverletzung sein.
Wohl schon eher, wenn Inhalte missbräuchlich und ohne Quellenangabe verwendet werden.
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Die Antwort auf deine Frage scheint nicht so einfach zu sein. Lies mal den verlinkten Text, auch wenn er lang ist.
https://drschwenke.de/haftung-fuer-links-embedding-und-sharing-urheberrecht-und-datenschutz/
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Nein, das Verlinken alleine eines Urheberrechts geschützten Werkes ist keine Verletzung. Wurde das Werk jedoch unrechtmäßig veröffentlicht und darauf verlinkt, stellt es eine Verletzung des Urheberrechtes dar und kann geahndet werden. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein Veröffentlichen oder Verlinken eines geschützten Werkes wirklich notwendig ist.
Oder ob es nicht nur in den Fingern juckt, das Risiko einzugehen, etwas womöglich illegales zu nutzen. Die Abmahnungen wegen illegalem Bildergebrauch haben zugenommen, seitdem es die Software gibt, um die Werke im Netz aufzuspüren.
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