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Urheberrechts- Verletzung ?
Von Fagus am 18. Mai 2024 um 10:40Wenn ich den link auf ein urheberrechts- geschütztes Werk weitergebe, ist das auch eine Urheberrechts- Verletzung?
Wenn nicht, wäre das eine gute Möglichkeit geschützte Werke einem größeren Kreis legal bekannt zu machen.
realo antwortete vor 1 Jahr, 6 Monaten 6 Mitglieder · 13 Antworten -
13 Antworten
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Man kann es aber auch übertreiben und es werden urheberrechtsgeschützte Werke gezeigt, die sehr gerne kopiert werden, damit derjenige in die Falle tappt und abgemahnt werden kann. Stelle grundsätzlich nur Dinge ins Netz, die für die allgemeine Verwendung gedacht sind, alles, was ich für mich behalten will und nicht verwendet werden soll, kommt nicht ins Netz. Man muss abwägen zwischen Selbstdarstellung und Wahrung der Privatsphäre.
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13:25 alles klar Schnabela @Schnabela – bleibt zu hoffen, dass auch jene Kenntnis davon nehmen, die sich gerne fremder Gedanken bedienen.
Oft genug musste ich mich schon dumm anmachen lassen, weil ich darauf hingewiesen habe.
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@cocco
In der zweiten Zeile von realos Beitrag steht das, was ich schon vorher hier geschrieben habe:
Es ist verboten ein Werk mit Urheberschutz (jede Art, ) zu veröffentlichen, und eine Einsetzung hier im Forum ist eine Veröffentlichung.Eine Nennung der Quelle oder (c) davor zu setzen hilft nicht! es bleibt verboten.
Es stand doch in der Zeitung – egal ob diese vor meiner Nase liegt oder zumindest teilweise im Netz gelesen werden kann – die rechtlichen Regeln sind die gleichen.
Wer will: Im Impressung von der Zeitung Die Welt längst unten unter Rechtliche Hinweise den ersten Absatz liest, wird hervorragend informiert dazu. https://www.welt.de/services/article104636888/Impressum.html
Unerlaubt kopierte Fotos, Artikeln etc. werden blitzschnell gefunden.
Erlaubte Verwendung ist nur wenn ein Werk (jede Art) freigegeben ist –
oder eine Erlaubnis erfragt wurde und genehmigt (immer schön aufbewahren als Nachweis –
oder eine Kopie gekauft wurde – evtl zu einem genehmigten Zweck.)Sowohl die AGB wie die Hilfe hier verbieten ausdrücklich fremde Werke.
Wenn es jemand interessiert. Ich habe vor Jahren von einer Eigenproduktion einer Fernsehanstalt Screenshots gemacht und öffentlich verwendet. Die Erlaubnis vom Fernsehanstalt habe ich erfragt, erhalten und gut aufbewahrt.
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Es ist ein Unterschied ob das Werk für private Zwecke oder für Veröffentlichung, kommerzielle Zwecke verwendet werden soll. Für sich privat kann man auf der Festplatte abspeichern, was man möchte, da greift kein Urhebergesetz, aber wenn man das Werk wieder selber veröffentlicht z.B. auf der Website oder gar anbietet, dann ist es eindeutig eine Urheberverletzung. Ein Link auf die Website eines Museums ist nicht verboten, aber die einzelnen Fotos von dieser Website verwenden sehr wohl. Ein Plakat für eine Veranstaltung dient der Veröffentlichung und der Verbreitung, es ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtes, das darf weiterverwendet werden. Der Link auf eine Website, auf der urheberrechtsgeschützte Werke zu sehen sind, ist keine Verletzung des Urheberrechts, das Downloaden dieser Werke jedoch schon.
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@Schnabela am 8.Mai 2024 um 12:57
an cocco betreff : Webseiten -Urheberrecht ( zu finden im Impressum ! )
Bemerkung :

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Danke Schnabela @Schnabela …wenigstens kostet „ansehen“ nix… 🖐🙂
In puncto großzügig dargebotener Links lasse ich ohnehin schon immer Vorsicht walten.
Danke👍an Yossarian für den Link – hoffentlich gebührenfrei 😉
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§13 in kurzer Form gebracht:
Die Webseiten (im Folgenden das Werk genannt) sind für den persönlichen
Gebrauch ihrer Nutzer bestimmt. Es ist unzulässig, das Werk oder seine
Teile zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in
Datenbanken zu speichern, downloaden u.dgl. Auf die Form und den Inhalt
des Werkes und seiner Teile bezieht sich der Schutz aufgrund des
Urhebergesetzes und jedwede Verwendung dieses Werkes im Widerspruch zu
diesem Gesetz oder ohne Genehmigung des Autoren begründet die
Rechtsverantwortung.Eine Webseite betrachten und mündlich weitersagen ist erlaubt, jede Art von Verwendung, Verbreitung ist verboten.
Eine Webseite besteht aus Layout, Inhalt mit Text, Fotos – somit ein kreativ geschafftes Werk
= Eigentum.Das Werk (Werk) besteht aus entweder nur gekaufte Anteile oder ein Gemisch aus Gekauftes + eigene Ideen.
Wer daraus etwas Verwenden will, muss um Erlaubnis fragen, angeben wofür, und dafür bezahlen.
Eigentum = Geld = Erbe (bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!)
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…liegt der Unterschied nicht darin, ob ich nur etwas betrachte und weiter empfehle oder mich unrechtmäßig des Inhaltes bediene… ?
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Ich wäre damit sehr vorsichtig. Hinweise darauf was auf einer Webseite geschützt ist, ist oft sehr schwierig zu finden.
Ich habe z.B. auf einer Webseite eines Museums folgenden Text gefunden:
„Die Webseiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt werden“.
Im Klartext heißt das, einen Link zu einer Seite des Inhaltes der Webseite des Museums darfst du nur für dich selbst verwenden – weitergeben als Link auf keinen Fall. Weder an einen Privatperson noch im Internet z.B. hier im Forum einsetzen.
(kleiner Hinweis: egal ob vor einem Text, ein Foto, ein Gemälde oder sonst was, das (c) steht,
sobald jemand etwas selbst gemacht hat, besteht das Urheberrecht)Machen könntest du etwa so: Werke von xxx sind auf die Webseite http://www.xxxx von Galerie, Museum gerade zu bewundern.
Oder so: ich sah im Netz ein fantastisches Gemälde von xxx auf der Webseite http://www.xxx
Also ein Hinweis auf Künstler und wo gesehen.
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