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Tempolimit auf der Autobahn
Von thomastotododo am 8. Oktober 2020 um 12:41Eine Frage an Alle.
Was halt ihr von Tempolimit 130 auf allen Autobahnabschnitten ?
(https://bussgeldcheck.bild.de/c/tempolimit-autobahn/)Meiner Meinung nach ist sollte es 150 km/h sein statt 130. weil ich viel in Deutschland mit dem Auto fahre, wenn die Geschwindigkeit begrenz wird, dauert meine Fahrt länger und das verschwendet eigentlich auch meine Zeit. Natürlich bin ich nicht die Person, die immer mit dem Auto sehr schnell fährt. Nur manchmal.
Cocco antwortete vor 4 Jahre, 4 Monaten 23 Mitglieder · 172 Antworten -
172 Antworten
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…ob das Thema mit jedem „Aufwärmen“ an Geschmack gewinnt,
scheint fraglich….
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´Genau so soll- und muss es sein, @DaGori ! Und alle Bürger halten sich dann brav daran, nicht schneller zu fahren, als die Unstände es zulassen! Soviel Weitsicht und Vernunft muss man dem mündigen Bürger schon zugestehen, Oder? Deshalb wird demnächst auch die Verkehrspolizei abgeschafft. Alle sind ja sowas von vernünftig! Wer braucht da noch Verkehrspolizisten? Ich könnt mich kringeln!


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Jau @SFath Und die Amis erst? Auf Fernstraßen die sich schnurgerade bis an den Horizont ziehen und breite Fahrspuren für drei oder vier Autos haben, gilt 55 Mph. Und was oh Wunder, die Amis halten sich dran! Und ihr glaubt ja gar nicht wie geruhsam das Fahren dort ist. Höchstens die Trucks haben es manchmal etwas eiliger. Der Rest ist seltsam diszipliniert. Mir wurde erzählt, das läge daran, dass die Behörden Geschwindigkeitsübertretungen der Versicherung melden, die dann die Prämien erhöhen. Ob das stimmt, weiß ich allerdings nicht. Könnte schon sein, denn die Menschen weren erst vernünftig, wenn Unvernunft Geld kostet.
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Und ich werde jetzt den Teufel tun – alles noch mal durchlesen – doch wenn ich richtig erinnere ging es nicht um „Tempo hängt nicht mit Unfällen zusammen“, sondern um den Unterschied zwischen Raser und Schnellfahrer, die sich dabei an Verkehrs- und Verhaltensregeln am Steuer halten.
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Unbekanntes Mitglied
Gelöschter Benutzer20. Oktober 2020 um 19:42@Palmstroem – 19:25
„..Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17),
dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann..“Was ich oben beschrieben habe kannst Du ruhig im deutschen Verkehrsraum so anwenden – selbst in Bayern, die da sehr kritisch sind. Ich hab oben von 5min Sequencen geschrieben – Du darfst nämlich nicht ein „durchgängiges“ Video aufnehmen. Und auch das wird im Artikel klar gesagt das Du die Aufnahmen keinesfalls veröffentlichen darfst.
Übrigens wird man als „Petze vom Dienst“ mit Aufnahmen von anderen Verkehrsteilnehmer, nur zum Zwecke der Anzeigenerstattung, keine „Zeugnisbefähigung“ bekommen – heißt die Aufnahmen werden nicht als Beweis akzeptiert. Damit steht dann Aussage gegen Aussage…
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Unbekanntes Mitglied
Gelöschter Benutzer20. Oktober 2020 um 19:13Nachtrag: Wenn man an eine Unfallstelle kommt (und man hat nicht den unmittelbaren Unfallvorgang im Video) sollte man die Cam sichtbar so wegdrehen und abschalten das man sich nicht dem Vorwurf „Gaffer“ aussetzt. Nur als Ratschlag..
Wenn die Cam über Kabel mit Stecker betrieben wird, genügt bereits den Stecker zu ziehen damit die Cam auf „Out“ geht.
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Unbekanntes Mitglied
Gelöschter Benutzer20. Oktober 2020 um 19:07@Palmstroem – 17:42
Dash-Cams sind erlaubt..!
Es ist aber verboten die Aufnahmen von anderen ohne deren Genehmigung zu veröffentlichen, also „ins Netz stellen“, egal ob über’s Smartphone oder über PC.
Jeder der eine Dash-Cam verwendet darf diese unveröffentlichten Aufnahmen aber gegenüber einem Gericht als Beweismittel geltend machen. Das Gericht entscheidet dann über die Zulassung im Verfahren. Ist die zur Verhandlung stehende Situation sehr unklar werden die Aufnahmen meist zugelassen. Wer rechtlich sicher gehen will sollte die Aufnahmen nicht kontinuierlich hintereinander speichern, sondern in Sequencen von max 5min. Desweiteren sollte die Speicherkarte komplett dem Gericht vorgelegt werden (jede Aufnahmesequence hat ein „Start- und Endemarkierung“ mit Datum und Uhrzeit und einem Systemkürzel. Fremdbearbeitungen (zur Täuschung) werden dadurch sofort erkannt – als erst garnicht dran denken (es würde als bewußte Falschaussage gewertet).
Meine Cam hat mir bereits 1x geholfen – ein Fahrradfahrer war vor mir einfach auf dem Rad über den Füßgängerüberweg (Zebrastreifen) gefahren. Ging bis zur Staatsanwaltschaft, der hat sich die Aufnahme als mein Beweismittel angesehen und der Radler durfte zahlen (als Radfahrer ist er kein Fußgänger und hat kein Vorrecht….).
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…wobei Handy- und Videoaufnahmen (also mit portablen Geräten, die beim Aufnehmen während des Fahrens von Hand bedient werden müssen) jeden Fahrer in ziemliche Schwierigkeiten bringen können und insofern besser nicht ausgehändigt werden sollten – es sei denn, Polizei und Staatsanwalt garantieren vorher Straffreiheit.
M.

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@Palmstroem Dashcams sind nicht (mehr) verboten und mittlerweile auch als Beweismittel zugelassen….
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