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Pflegestufe + Entlastungsbetrag
Von malonia am 20. Oktober 2023 um 16:24Weiß jemand, ob das Guthaben beim Entlastungsbetrag auch in bar angefordert werden kann?
cosmopolitin antwortete vor 2 Jahre, 1 Monat 6 Mitglieder · 8 Antworten -
8 Antworten
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Leider ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe den Entlastungsbetrag mit der Verhinderunggspflege verwechselt.
Der Entlastungsbetrag – 125 Euro mtl – jährlich 1500 Euro – kann bis Ende Juni des folgenden Jahres ausgegeben werden.
Die Verhinderungsplfege gilt nur für das Kalenderjahr.
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Die monatlichen Leistungen zur Alltagsbegleitung (125 Euro mtl ) können bis Ende Juni des nachfolgenden Jahres zb das zustehende Geld für 2023 kann bis 30.g. 2024 ausgegeben werden. Der Entlastungsbetrag gilt nur für das laufende Kalenderjahr und kann nicht übertragen werden.
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Mein Guthaben beträgt 1380,00 Euro.
Schade, man kann es tatsächlich nicht anderweitig verwenden.
Danke für die Hinweise und Tipps.

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Das wird übertagen. Ruf mal Deine Krankenkasse an und erkundige Dich wie der Stand ist.
Man kann es Dir ausdrucken.
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Okay…..danke!
Dann hat meine Pflegekasse ja ein ordentliches Plus eingefahren.

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Neugierig habe ich mal gesucht. Ich konnte immer nur lesen:
Informiere Dich deshalb unbedingt bei Deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, welche Angebote in Deiner Region zugelassen sind.
Anbieter können den Entlastungsbetrag auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Viele Einrichtungen für Kurzzeit- und Tagespflege, ambulante Pflegedienste und professionelle Alltagsbegleiter bieten diese Option an.
https://www.finanztip.de/gesetzliche-pflegeversicherung/entlastungsbetrag/
Eine Barauszahlung konnte ich nicht finden. Daher ist der Rat mit der Pflegekasse direkt zu sprechen und vielleicht auch zu diskutieren der beste Weg.
GeSa
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