Startseite › Foren › Rat und Tat › Pflegegrad - Widerspruch
-
Stimmt Seestern …in solchen Fällen kann eine VdK-Mitgliedschaft durchaus von Nutzen sein.
LG C
cco -
Ja, Cocco. So kenne ich das auch, aber manchmal ändert sich die Pflegebedürftigkeit so schnell, dass eine neue Prüfung angebracht ist.
Und da so ein Widerspruch sehr zeitintensiv und nervenaufreibend für alle Beteiligten ist, würde ich es anders machen. Aber jeder Fall ist verschieden gelagert.
-
Paesi, dazu aus meiner Berufspraxis: beim zuständigen Versorgungsamt -Vordruck und pro behand. Arzt je 1 Einverständniserklärung entweder beim Sozialreferat der Gemeinde oder online runterladen-.
Ggf. bis zum Sozialgericht – dafür braucht man noch keinen Anwalt. Nicht so schnell klein beigeben.
Toi, toi, toi von Cocco
-
Wann wurde der Pflegegrad denn zum letzten Mal festgelegt? Meiner Erfahrung nach bringt ein Widerspruch nichts, sondern man stellt besser erneut einen Antrag um den Pflegegrad feststellen zu lassen. Das sind aber nur unsere Erfahrungen innerhalb unseres Freundeskreises gewesen…
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.