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Ist es noch zu fassen ?
Werbeverbot auf Friedhöfen kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck umfassen
Bei der Abgabe oder dem Verkauf von Blumenvasen, die mit einem Werbeaufkleber versehen sind, besteht die Verpflichtung, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vasen nicht auf Friedhöfen aufgestellt werden dürfen, in denen per Satzung das Verteilen und Aufstellen von Werbung verboten ist. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2019, Az. 9 W 648/18).Hallo Zusammen,
da die Bundesrepublik Deutschland, unser Mutter- und Vaterland,
momentan keine anderen, drängenderen Probleme hat, kümmert
sich die Justiz um Werbeaufkleber auf Blumenvasen.
Und was würde Asterix dazu sagen ?
Warmen Dienstag vor Pfingsten
Robert13
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