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Über die sachlich falsche Bezeichnung von "soziale Kontakte" hatte ich mich schon "ausgelassen".
Es geht um körperliche Nähe, die ( nach Möglichkeit ) gemieden werden soll.
Soziale Kontakte pflegen: aber JA, per Telefon, per Internet usw. usw. …
Da in den Medien, von Moderatoren usw. diese Begriffe ständig sachlich falsch zu hören sind, schone ich besser meinen Kreislauf.In Sachsen gilt seit gestern, wenn es keine Familie ist, dürfen nur zwei Menschen zusammen unterwegs sein. Ein Ordnungsgeld von 150 EURO wird "angedroht".
Schade eigentlich, dass es überwiegend über Geldstrafen "geregelt" werden soll.
Vernunft, immer wieder bei Jugendlichen in meiner Nähe, scheint auch "frei" zu haben. Sie sitzen bis zu fünft Körper an Körper auf Bänken, die von der Straße her nicht direkt zu sehen sind. :-X -
In Altenheime kümmern sich nur noch die Pflegerinnen und Pfleger, leider.
Natürlich darf ich als alter Mensch spazieren gehen..auch in Begleitung einer !! fremden Person…darf mich auch auf einer Bank ausruhen, sofern diese nicht besetzt ist.
Passt auf euch auf !
Laki
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Das Verweilen zu zweit sei nicht erlaubt?
Wo steht denn das? Da hat wohl jemand sich eine eigene Auslegung gebastelt – wie es in Sachsen mit den 5 Kilometern als Definition für "im gewöhnlichen Wohnumfeld" fälschlicherweise ausgelegt wurde.
Was den Begriff "soziale Kontakte" betrifft: falsche Verwendung, da es um ausreichend Abstand geht.
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Ich sprach eigentlich eher von den Pflegekräften, elise60
die ja soziale Kontakte mit den Bewohnern haben.Und andererseits schon die Polizei gerufen wird, wenn ein älteres Ehepaar eine Pause auf einer Bank macht, während eines Spaziergangs.
Denn das Verweilen draußen ist nicht erlaubt, nur Laufen.
Da gibt es dann die Aufpasser, die das sofort melden 🙁
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