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    Von Gartenfan am 15. Februar 2022 um 8:55

    Hochbeete , egal welcher Art oder Größe , gelten nach Baurecht als feste Bauwerke , was auch im Bundeskleingartengesetz verankert ist .

    Gültigkeit für Sachsen ab 03.10.1990 .

    Genehmigung ist für Hochbeete nicht nötig , aber die schriftliche Zustimmung des Vorstandes bzw. des Vermieters .

    Das macht uns zur Zeit viel Ärger in der Vorstandsarbeit , weil jeder solch einen Antrag ausfüllen muß , auch eben nachträglich . Aber der Stadtverband drängt auf die Umsetzung des BKlG .

    Ich schreibe das , weil viele Neuverpachtungen diesen Passus nicht enthalten .

    Eben das frißt bei uns nun viel Arbeit und Zeit .

    Einen schönen Gartentag wünscht Gartenfan

    Gartenfan antwortete vor 3 Jahre, 11 Monaten 1 Mitglied · 0 Antworten
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