Der Verkauf des 49-Euro-Tickets hat begonnen.
Ab 1. Mai gelten bundesweit fast dieselben und für alle verbindlichen Regeln.
Das 632- seitige Regelwerk sollte man trotzdem immer bei sich haben, um es auf Verlangen vorzeigen oder in Zweifelsfällen zu Rate ziehen zu können.
Das Ticket gilt überall, außer in richtigen und schnellen Zügen. In Berlin und Brandenburg darf man seinen Hund mitnehmen, in Bremen ist es dagegen nur erlaubt, seinen Hund auf dem Fahrrad mitzuführen, in Sachsen kann man gegen einen Aufpreis von zehn Euro sein Auto mitnehmen oder einen Brandenburger mit Hund. Rentner, die in Bayern mit einem Junge-Leute-Ticket aus dem Saarland unterwegs sind, bekommen einen Hund geschenkt.
Hunde ohne Begleitung fahren in Thüringen und im Saarland umsonst, in NRW, Schleswig- Holstein und Niedersachsen gilt das nur für Hunde in der Ausbildung.
Wer in Rheinland-Pfalz mit Jobticket und 49-Euro-Ticket, aber ohne Hund angetroffen wird, zahlt 30 Euro Strafe. Der Erwerb des 49-Euro-Tickets ist verpflichtend, außer für über 80-Jährige ohne Hund, aber mit Gasheizung.
Achtung Hinweis für Allergiker: könnte Spuren von Satire enthalten
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