Startseite › Foren › Politik - Zentrale › Berlin: Demo-Verbot gekippt
…ja ich habs ja verstanden – aber sorry, Corona gab es damals auch noch nicht …
Cocco, nein das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist und
lässt sich nicht einfach aushebeln!
Oha, gerade gelesen, eine Maskenpflicht gehört nicht zu den Auflagen!
@Palmstroem – Ich denke, es besteht ein Unterschied zwischen Demonstrationen zu ’normalen‘ Zeiten und jenen, die während Corona-bedingter, vom Gesetz gedeckter Einschränkungen für ‚alle‘ stattfinden.
Wenn also Veranstalter schon vorher ankündigen, diese Corona-bedingten Einschränkungen bei der von ihnen geplanten Demo nicht zu akzeptieren (ihre Gesetzesverstöße also ankündigen), sollte das m.E. Grund genug sein, die Demo zu verbieten. Wenn derzeit alles Abwägungssache ist, dann halte ich es in einer Demokratie für akzeptabel, wenn der Staat temporär den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerungsmehrheit über das Demonstrationsrecht einer Minderheit stellt, die durch Mißachtung von Corona-bedingten Auflagen bei solchen Anlässen in Kauf nimmt, Leben und Gesundheit aller anderen gravierend zu schädigen.
Etwas anderes wäre es, wenn die Veranstalter zusicherten, für die Einhaltung der Regeln – z.B. Abstand und/oder Masken – zu sorgen, also für das Gegenteil von dem, was Zweck ihrer Demonstration ist.
Das wäre zwar nicht glaubhaft, müsste aber wohl akzeptiert werden – jedenfalls so lange, bis der erste Teilnehmer dagegen verstößt und die Polizei einen Grund hätte bzw. verpflichtet wäre, die Demo zu beenden!
M.
Hier wird erklärt, was wie und warum vonseiten des Gerichts zu entscheiden ist. https://www.tagesschau.de/inland/faq-demonstration-verbot-101.html
Die persönliche Meinung Geisels spielt dabei keine Rolle.
Für viele Sympathisanten der „Querdenken“-Bewegung ist das ein Beleg
dafür, dass die Entscheidung politisch motiviert war und unrechtmäßig
ist. Letztlich werden darüber die Gerichte zu befinden haben. Allerdings
wird die Grundlage der Entscheidung der Justiz nicht die
Pressemitteilung des Innensenators sein, mit der er ja nur auf das
Verbot reagiert hat. Vielmehr wird es juristisch um die tatsächliche
Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde gehen. Und die enthält auf
ihren neun Seiten keinen vergleichbaren Satz, sondern hauptsächlich
Ausführungen zum Infektionsschutz.…ich denke daher auch @Palmstroem, dass es kein anderes Urteil geben wird, wenn Rechtsmittel eingelegt werden …Demokratie hat durchaus auch Schattenseiten…
@Palmstroem
Grundsätzlich stimme ich Dir zu – wenn allerdings von den Demonstranten eine Gefahr für Leib und Leben (Gesundheit) anderer Bürger ausgeht, sollte der Staat dieses Grundrecht einschränken dürfen.
Es hängt ganz von den Demonstranten ab. Wenn sie die Auflagen erfüllen (Masken und Abstand) ist alles gut. Wenn der Veranstalter aber schon im Vorfeld erklärt, die Einhaltung von Auflagen nicht garantieren zu können oder der Sinn der Demonstration in der praktizierten Ablehnung von Auflagen besteht, sollten das genügend Gründe für ein Verbot sein.
Es sei denn, die Veranstaltung findet auf einem Gelände statt, auf dem die Demonstranten unter sich sind, genügend Abstand zur Bevölkerung besteht und auch durch das Kommen und Gehen der Protestler niemand gefährdet wird – d.h. notfalls sollten sich die Teilnehmer auf tröpfchenweisen Zu- und Austritt zum/vom Gelände gefasst machen müssen.
M.

@Palmstroem, ich hatte auch kein gutes Gefühl dabei, hätten die Berliner sich sparen können.
Wenn die Auflagen (Abstand, Mundschutz) nicht eingehalten werden, kann die Demo durch
die Polizei aufgelöst werden. Bleibt zu hoffen, dass die Polizeikräfte ausreichen!
Guter Artikel, dein Link!
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