Startseite › Foren › Themen des Tages › Arbeitsagentur rechnet mit 410.000 ukr. Erwerbslosen - PS vom 10.6., 16.23
Arbeitsagentur rechnet mit 410.000 ukr. Erwerbslosen - PS vom 10.6., 16.23
GSaremba61 replied 3 years, 6 months ago 12 Members · 57 Replies
Nein, Ukrainer haben nach Aufenthaltsgesetz wegen Beitrittsantrag keinen Sonderstatus, auch Syrier und andere Flüchtlinge fallen unter den Paragraphen, auch nach EU-Richtlinien. Es ist vorübergehender Schutz und erst einmal nicht zum Daueraufenthalt gedacht. Gäbe es keinen Krieg, gäbe es keine Einreise, um so ohne Weiters einen Aufenthaltstitel zu erhalten, egal ob Antrag oder nicht – so wie z.B. bei Albanien oder Serbien.
Die eine Besonderheit ist die visumfreie Einreise, die andere die politische Auseinandersetzung mit Russland, vielleicht sogar der wesentliche Grund für Ausnahmeregelungen, um die besondere Solidarität zu zeigen (die es m. M. n. nicht geben darf) und um ökonomische Vorteile zu nutzen, wie man es auch mit Fachkräften aus anderen Flüchtlingsländern macht, aber wo die Fachkräfte nicht in dem Maße zur Verfügung stehen. Das sieht bei der Ukraine ja ganz anders aus. deshalb gäbe es aus meiner Sicht auch Sonderregelungen, gäbe es diesen Antrag nicht.
Bis 31.8. 2022 müssen sich Ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht um einen Aufenthaltstitel kümmern, können also über 90 Tage hier sein – gilt aber z. B. nicht in Polen. Diese Regelung schaffte auch den Registrierungsstellen etwas Luft.
Wer nach 90 Tagen zurück will, sollte den Weg durch Polen besser meiden – illegaler Aufenthalt im Schengenland Polen wäre das dann.
Auch deshalb reisen einige Ukrainer in ihre Heimat- um durch Polen reisen zu können innerhalb der 90 Tage und eventuell Papiere zu holen. Innerhalb von 90 Tagen reist man über Polen dann wieder ein.
410.000 ukr. Erwerbslose in BRD und der große Rest in anderen EU-Staaten ?
Können wir alles dem neuen, seit gestern,selbst ernannten ZAREN von Rußland verdanken.
Am 28. Februar 2022 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein offizielles EU-Beitrittsgesuch beim Europäischen Rat eingereicht. Wenige Tage später reichten Georgien und die Republik Moldau ebenfalls einen Antrag auf EU-Beitritt ein.
Quelle: https://osteuropa.lpb-bw.de/ukraine-eu-beitritt
Mir ist es seither auch bekannt – obwohl ich am Ende der Republik lebe.
Aber Du hattest vermutlich an diesem Tag weder TV- noch Radioempfang und die Tageszeitung hatte jemand geklat…. Richtig?
Manno, Mod, die Ukraine ist nicht mal ein Beitrittskandidat bis jetzt:
Nun mal es Dir doch nicht schön!
Abgesehen davon, dass ‚Aufnahmeantrag‘ in meinen Texten nicht vorkommt, hast Du es irgendwie fertiggebracht, Paesi, auf höchst komplizierte Weise zum gleichen Resultat zu kommen wie ich: Für Ukrainer gelten derzeit wegen des Beitrittsantrags zur EU andere Bedingungen als für Menschen aus Nicht-EU-Ländern. Ergo macht der russische Überfall – im Gegensatz zu Kriegsflüchtlingen aus nichteuropäischen Ländern – aus ihnen zwar innereuropäische (in spe-)Flüchtlinge, aber keine Asylanten bzw. Asylsuchenden im bislang gewohnten Sinne.
M.
Aber für EU-Bürger (und eingeschränkt für solche, die es werden
wollen), gelten nun einmal andere Aufenthalts- und Arbeitsrechte als für
Einreisende aus Nicht-EU-Ländern. (Mod.)Interessante Sichtweise
Und Paesi hat ja schon dargestellt wie richtig besser wie falsch die Annahme, in der Klammer dargestellt, ist.Aber ich werde es mal versuchen wenn ich mal einen Antrag stelle, ob ich nur über den Antrag schon mal teilweise die Vorteile der möglichen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen kann. Wird bestimmt für die Bearbeiter ein Riesenlacher.

GeSa
Der Aufnahmeantrag hat mit anderen Aufenthaltsrechten nichts zu tun. Es gilt auch für Ukrainer das Aufenthaltsgesetz und da sind Ukrainer keine „anderen“ Flüchtlinge, nur ihr Status ist anders wegen des visafreien Einreisens, da braucht man eben erst einmal (90 T.) keinen Aufnahmeantrag für irgendetwas zu stellen oder sich registrieren zu lassen.
Sonderregelungen hat die EU deshalb und wegen des Krieges mit Russland getroffen. Ob jemand Arbeiten darf oder nicht richtet sich für Flüchtlinge nach dem Ausländergesetz §24.
Die Ukraine ist ausländerrechtlich gesehen ein Drittland (wie auch Australien, USA, Kanada, … mit dem Unterschied, dass dort kein Krieg ist, der Flüchtlingsaufnahme rechtfertigt)
Ob im Normalfall (kein Krieg) jemand aus den USA, … oder der Ukraine in der EU leben möchte; ist egal. Man muss dieselben Bedingungen erfüllen- so lange kein EU -Mitglied, so lange keine anderen Regeln. (in Kurzform)
Aufnahmen sind u. sehr wenigen Ländern z.B. die Schweiz.
Keineswegs. Aber für EU-Bürger (und eingeschränkt für solche, die es werden wollen), gelten nun einmal andere Aufenthalts- und Arbeitsrechte als für Einreisende aus Nicht-EU-Ländern. Vor allem dürfte der Asylantensstatus durch die (beantragte) EU-Mitgliedschaft entfallen.
M.
Und ein anderer Status berechtigt eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Da sagt unser Gesetz etwas anderes – und nicht nur ein Gesetz!
Sollte die Ukraine mal Mitglied in der EU werden, werden wir uns dann mit dem Argument – wir haben für euch gekämpft – „erpressen“ lassen und Sonderbehandlungen gutheißen?
Wie hat Ricarda in ihrem Thema sinngem. gefragt – wurden die Konsequenzen bedacht? Da wird nach meinem Gefühl noch viel Freude aufkommen!
GeSa
…und außerdem hat die Ukraine ihren Beitritt zur EU inzwischen (kurz nach Kriegsbeginn) offiziell beantragt. Ihr Status ist also ein anderer als der von Ghana, Eritrea, Bukina Faso, Syrien etc. und wirkt sich entsprechend aus…
M.
Log in to reply.
Und Paesi hat ja schon dargestellt wie richtig besser wie falsch die Annahme, in der Klammer dargestellt, ist.