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„Ärzte für das Leben“ lehnen Widerspruchslösung ab
Derzeit ist eine Entnahme von Organen nur möglich, wenn eine Zustimmung in Form eines Ausweises vorliegt
Die Organisation „Ärzte für das Leben“ (Münster) hat den Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisiert, bei der Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Danach würde zunächst jeder als Organspender gelten – es sei denn, er selbst oder Angehörige widersprechen. Derzeit ist eine Entnahme nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Entscheidungslösung).
„Ärzte für das Leben“ habe die Abgeordneten des Bundestages in einem Brief aufgerufen, das geplante Gesetz abzulehnen, heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation vom 28. Juni. „Als Ärzte verstehen wir sehr gut die Argumentation für die Organspende“, so die Mediziner. Deren Umstände seien aber nicht gleichgültig. „Eine echte Zustimmung ist nicht das gleiche wie ein fehlender Widerspruch.“
Die Würde des Menschen und die ethischen Grundsätze ärztlichen Handelns müssten auch und insbesondere in den Grenzbereichen menschlichen Lebens gewahrt werden. Das Sterben sei eine besonders sensible Phase des Lebens. Bei einer Organspende sei ein friedlicher Tod ausgeschlossen. Der Sterbeort sei dann der Operationssaal, in dem der Sterbende nach Stunden oder Tagen intensiver Behandlung auf die Organentnahme „vorbereitet“ werde. Er sterbe isoliert, oft in einer fremden Stadt, „nicht im Frieden, sondern in einem Gewirr von Schläuchen und Apparaten“.
Widerspruchslösung führt nicht zu mehr Organspenden
„Bevor man zum radikalen Systemwechsel greift, sollte man die existierenden Strukturen der Transplantationsmedizin verbessern“, heißt es weiter in der Erklärung der Organisation. Die gegenwärtige Krise der Transplantationsmedizin habe ihre Ursache nicht in einer fehlenden Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende, sondern darin, dass es in den vergangenen Jahren zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuteilung von Spenderorganen gekommen sei.
Die Erfahrung aus anderen Ländern zeige außerdem, dass die Einführung der Widerspruchslösung nicht automatisch zu einer Zunahme von Spenderorganen führe. So habe sich in Schweden und Singapur die Spenderzahl nach einer entsprechenden Gesetzesänderung nicht verändert. In Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Luxemburg und Wales sei sie sogar gesunken.
Zweifel am sogenannten „Hirntodkriterium“
Die Organisation äußert in der Erklärung außerdem Zweifel an dem sogenannten „Hirntodkriterium“. Unter Fachleuten sei umstritten, ob der „Hirntod“, nach dem Organe bei einer Spende entnommen werden, wirklich mit dem Tod eines Menschen gleichbedeutend sei. Auch der Deutsche Ethikrat sei in dieser Frage gespalten.
Twdore
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