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Wolfgang Grupp macht Suizidversuch öffentlich
Von seestern47 am 20. Juli 2025 um 10:48Diese Meldung hat mich sehr betroffen gemacht:
„Über den Gesundheitszustand von Wolfgang Grupp gab es zuletzt viele Spekulationen. Nun hat sich der Unternehmer selbst dazu geäußert. In einem Brief schreibt er: »Ich leide an sogenannten Altersdepressionen.“
Das Thema Altersdepression sollte viel mehr Beachtung in der Gesellschaft finden.
Cocco antwortete vor 4 Monaten, 2 Wochen 19 Mitglieder · 43 Antworten -
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8:36 stimmt Yossarian @Yossarian – ein Justizskandal, der seinesgleichen sucht; ohne diesen Rechtsbeistand wäre wohl nicht mal eine Abfindung
Kurzlink > https://t1p.de/q7j2h
dieser Höhe herausgekommen.
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Tausende und abertausende Deutsche oder Ausländer laufen zum Psychiater, weil sie psychische Symptome haben, sich quälen und Schmerzen haben. Das sind meist Fälle mit seelischen Konflikten, wo es nicht um Tötung geht. Natürlich, wenn ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, da sind wir in einem extremen Bereich, sind rein juristisch auch Zwangsmaßnahmen erlaubt und notwendig. Wer androht sich oder andere zu töten, wird mit Zwangsmaßnahmen ruhig gestellt, um diese Taten zu verhindern. Das ist eine Kraft in der Psychiatrie, die so in der Gesellschaft einmalig ist, aber sie ist gewissen psychisch kranken Menschen gegenüber notwendig. Gäbe es diese Maßnahme vorbeugend, ohne Gefahr in Verzug, hätte man manche Messerstechereien von psychisch kranken Menschen verhindern können. So jedoch sind Psychiater, wenn der Patient sich aus der Psychiatrie aufgrund der Gesetzeslage entlassen möchte, oft machtlos. Gustl Mollath war ein psychisch kranker Straftäter, da sieht es etwas anders aus, verwahrt hinter Schloss und Riegel. Die Akutpsychiatrie ist ein Krankenhaus und hat höchstens eine geschlossene Station, wenn es dort einen Wegläufer gibt, ansonsten ist da alles offen.
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@Webra Wenn Psychiater sich festgelegt haben, dass ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, dann hat der Betreffende ganz schlechte Karten. Siehe den bayerischen Skandal um Gustl Mollath:
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/gustl-mollath-justizskandal-psychiatrie-1.5663792
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„Ich wünsche ihm, dass er nicht in die Hände skrupelloser Psychiater gerät, er sich selbst wieder fängt und seinen Altersruhestand genießen lernt.“ malonia
Hallo malonia,
was ist bei psychiatrischer Hilfe skrupellos und bei medizinischer nicht?
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Die juristischen Umstände sind das Eine in Deutschland, aber die emotional menschlichen Umstände sind das Andere und dann gibt es Mittel und Wege. Ein Suizid ist möglich, warum braucht man dafür, dass eine andere Hand anlegt, ein Rezept ausschreiben reicht völlig aus und das kann der Arzt ohne juristische Folgen tun. Aktiv töten darf er nicht. Wobei ich persönlich kein Problem damit hätte, wenn die Umstände danach sind, meinen Hausarzt zu konsultieren, der mir ein Leben lang bei allen möglichen Krankheiten geholfen hat, am Ende, wenn ich sterben möchte auch zu helfen.
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seestern47 Betreff Sterbehilfe
Unzulässige verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Totschlags infolge geleisteter Suizidassistenz.
Pressestelle des BVG Nr65/2025 vom 22.Juli 2025
Mit heute verffentlichtem Beschluss hat die 3 Kammer des zweiten Senats des BVG eine Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren infolge geleisteter Suizidassistenz nicht angenommen.
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Stadtwolf geändert.
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Der Wunsch nach Sterbehilfe im Angesicht schwerer Krankheit wird ja seit Langem öffentlich diskutiert – z. B. wie bei Walter Jens, der an Demenz erkrankte. Obwohl ursprünglich eine Sterbehilfe erwogen wurde, kam es letztlich nicht dazu, da sein behandelnder Arzt sich zurückzog. Nachzulesen ist das im letzten Tagebuch seines Sohnes Tilman Jens, der selbst schwer an Diabetes erkrankt war und Suizid beging. @Yossarian
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seestern47 geändert.
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