Startseite Foren Fit und Gesund Wolfgang Grupp macht Suizidversuch öffentlich

  • Cocco

    Mitglied
    23. Juli 2025 um 12:40

    8:36 stimmt Yossarian @Yossarian – ein Justizskandal, der seinesgleichen sucht; ohne diesen Rechtsbeistand wäre wohl nicht mal eine Abfindung

    Kurzlink > https://t1p.de/q7j2h

    dieser Höhe herausgekommen.

  • realo

    Mitglied
    23. Juli 2025 um 11:54

    Tausende und abertausende Deutsche oder Ausländer laufen zum Psychiater, weil sie psychische Symptome haben, sich quälen und Schmerzen haben. Das sind meist Fälle mit seelischen Konflikten, wo es nicht um Tötung geht. Natürlich, wenn ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, da sind wir in einem extremen Bereich, sind rein juristisch auch Zwangsmaßnahmen erlaubt und notwendig. Wer androht sich oder andere zu töten, wird mit Zwangsmaßnahmen ruhig gestellt, um diese Taten zu verhindern. Das ist eine Kraft in der Psychiatrie, die so in der Gesellschaft einmalig ist, aber sie ist gewissen psychisch kranken Menschen gegenüber notwendig. Gäbe es diese Maßnahme vorbeugend, ohne Gefahr in Verzug, hätte man manche Messerstechereien von psychisch kranken Menschen verhindern können. So jedoch sind Psychiater, wenn der Patient sich aus der Psychiatrie aufgrund der Gesetzeslage entlassen möchte, oft machtlos. Gustl Mollath war ein psychisch kranker Straftäter, da sieht es etwas anders aus, verwahrt hinter Schloss und Riegel. Die Akutpsychiatrie ist ein Krankenhaus und hat höchstens eine geschlossene Station, wenn es dort einen Wegläufer gibt, ansonsten ist da alles offen.

  • seestern47

    Mitglied
    23. Juli 2025 um 9:45

    Ich bin ganz bei Dir @Mondin Thumbsup

  • Yossarian

    Mitglied
    23. Juli 2025 um 8:36

    @Webra Wenn Psychiater sich festgelegt haben, dass ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, dann hat der Betreffende ganz schlechte Karten. Siehe den bayerischen Skandal um Gustl Mollath:

    https://www.sueddeutsche.de/kolumne/gustl-mollath-justizskandal-psychiatrie-1.5663792

    https://de.wikipedia.org/wiki/Strafsache_Gustl_Mollath

    • Diese Antwort wurde in vor 4 Monaten, 2 Wochen um  Yossarian geändert.
    • Diese Antwort wurde vor 4 Monaten, 2 Wochen von  Yossarian geändert. Grund: und noch ein Fipptehler
  • Mondin

    Mitglied
    23. Juli 2025 um 3:49

    @malonia

    Ich meine, da hat die Familie versagt

    Das ist immer die einfachste Lösung: einen Schuldigen benennen (und den beschimpfen)! Leider ist das Leben nicht einfach, aber differenziertes Denken ist anstrengend.

    Mondin

  • Webra

    Mitglied
    22. Juli 2025 um 22:34

    „Ich wünsche ihm, dass er nicht in die Hände skrupelloser Psychiater gerät, er sich selbst wieder fängt und seinen Altersruhestand genießen lernt.“ malonia

    Hallo malonia,

    was ist bei psychiatrischer Hilfe skrupellos und bei medizinischer nicht?

  • realo

    Mitglied
    22. Juli 2025 um 11:56

    Die juristischen Umstände sind das Eine in Deutschland, aber die emotional menschlichen Umstände sind das Andere und dann gibt es Mittel und Wege. Ein Suizid ist möglich, warum braucht man dafür, dass eine andere Hand anlegt, ein Rezept ausschreiben reicht völlig aus und das kann der Arzt ohne juristische Folgen tun. Aktiv töten darf er nicht. Wobei ich persönlich kein Problem damit hätte, wenn die Umstände danach sind, meinen Hausarzt zu konsultieren, der mir ein Leben lang bei allen möglichen Krankheiten geholfen hat, am Ende, wenn ich sterben möchte auch zu helfen.

  • Stadtwolf

    Mitglied
    22. Juli 2025 um 11:42

    seestern47 Betreff Sterbehilfe

    Unzulässige verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Totschlags infolge geleisteter Suizidassistenz.

    Pressestelle des BVG Nr65/2025 vom 22.Juli 2025

    Mit heute verffentlichtem Beschluss hat die 3 Kammer des zweiten Senats des BVG eine Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren infolge geleisteter Suizidassistenz nicht angenommen.

    • Diese Antwort wurde in vor 4 Monaten, 2 Wochen um  Stadtwolf geändert.
  • seestern47

    Mitglied
    22. Juli 2025 um 10:46

    Der Wunsch nach Sterbehilfe im Angesicht schwerer Krankheit wird ja seit Langem öffentlich diskutiert – z. B. wie bei Walter Jens, der an Demenz erkrankte. Obwohl ursprünglich eine Sterbehilfe erwogen wurde, kam es letztlich nicht dazu, da sein behandelnder Arzt sich zurückzog. Nachzulesen ist das im letzten Tagebuch seines Sohnes Tilman Jens, der selbst schwer an Diabetes erkrankt war und Suizid beging. @Yossarian

    • Diese Antwort wurde in vor 4 Monaten, 2 Wochen um  seestern47 geändert.
  • seestern47

    Mitglied
    22. Juli 2025 um 10:41

    Gute Frage @Ricarda01 Thumbsup

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