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AfD wird vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Von Zoe am 2. Mai 2025 um 17:49Was das bedeutet, hierzu der „Spiegel“.
GSaremba61 antwortete vor 6 Monaten, 3 Wochen 17 Mitglieder · 46 Antworten -
46 Antworten
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Da es sich bei dem Zitat:
“-mir reichen die öffentliche Reden und damit verbundenen Worte
wenn ich mich recht erinnere handelt es sich um meine Worte und gebe Antwort.
Richtig, daffiman, ich schrieb von den Worten und Reden der AfD und da kann ich Dir nur recht geben – diese erkenne ich als rechtsextrem und daher sind die Versuche dieser Partei sich als demokratisch darzustellen – LÜGEN.
Wer das nicht erkennt ist eindeutig – wie Du formulierst – HINTERHER.

GeSa
PS: Habe mir nochmal meinen uralt Text angeschaut – da ist eindeutig die Rede von dieser Partei – also gem. Thema die AfD!!!!
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GSaremba61 geändert.
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GSaremba61 geändert.
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„-mir reichen die öffentliche Reden und damit verbundenen Worte –“ ich hoffe doch nicht, dass du so hinterher bist, dass du die öffentlichen Reden nicht als öffentliche Lügen erkennst.
Je öfter eine Lüge wiederholt wird, desto mehr glaubt man, es sei die Wahrheit. Ich sage nur, selber denken macht schlau. Alles Andere kannst du vergessen.
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Glaube ich dir, malonia. Der Maaßen hat/hatte ja auch deine Wellenlänge.

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Soweit ich weiß ist der deutsche Verfassungsschutz weisungsgebunden.
Die Anweisung in Sachen AFD lautet derzeit: alles hervorbringen, was für ein Verbot dieser Partei nützlich sein könnte.
Da war mir Herr Maaßen doch viel angenehmer.
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Eine gewisse Ähnlichkeit mit diesem Thema hatte der sogen. Radikalenerlass (1972) unter dem sonst von mir sehr geachteten Kanzler Brandt. Vor dem Hintergrund der RAF richtete sich der Erlass damals vor allem gegen linke Strömungen und betraf viele Beamte und andere Staatsdiener. Sie wurden genauestens „auf Staatstreue“ kontrolliert und nicht wenige bekamen Berufsverbot oder wurden entlassen. Aus heutiger Sicht eine hysterische politische Maßnahme, bei der viele Ungerechtigkeiten passierten.
Mit einem Verbot der AfD ändert sich die Einstellung ihrer Anhänger nicht unbedingt. Die Partei hat eine – leider – große Wählerschaft, nicht zu vergleichen mit den linken Parteien damals in der alten BRD. „Gesichert rechtsextremistisch“ nützt erstmal gar nichts, wenn es die Regierung nicht versteht, die Leute vom rechten Rand und Gedankengut wieder weg zu bringen.
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Beamte sind nicht verpflichtet, eine Parteimitgliedschaft öffentlich zu machen. Dies ist die Auffassung eines Verfassungsrechtlers.
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Beitrag von 10:09
Guten Morgen, liebe Zoe – ‚wie man die Verfassungstreue konkret versuchen wird festzustellen.‘ Das erinnert mich irgendwie an die ‚Gedankenpolizei‘ aus einem SciFi-Roman, denn Gedanken/Gesinnung kann man nicht überprüfen, sondern nur die evtl. daraus resultierenden Taten der Beamten beurteilen. Vielleicht hätte man mal Fachleute (Psychologen) zu dem Thema hinzuziehen sollen. Wünsche dir ein schönes WoE – Ricarda01
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Diese Antwort wurde vor 6 Monaten, 4 Wochen von
Ricarda01 geändert. Grund: Erläuterung
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Diese Antwort wurde vor 6 Monaten, 4 Wochen von
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Ihr sprecht mir aus der Seele. Die Parallelen sind deutlich – und doch scheinen viele lieber wegzuschauen.
Geschichte sollte mahnen, nicht sich wiederholen müssen.
Nie wieder beginnt genau jetzt.
✊📚🕊️
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@seestern47 : Die AfD wird nun offiziell vom Verfassungsschutz als rechtsextrem
eingestuft. In Schleswig-Holstein werden deshalb Beamte mit
AfD-Mitgliedschaft auf ihre Verfassungstreue überprüft.Den Artikel habe ich leider nicht zuende lesen können. Erstaunlich finde ich, daß es offenbar rechtlich zulässig ist, Beamte mit einem Parteibuch auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. Erstaunlich deswegen, weil die AfD für eine demokratische Partei, die im Bundestag ist, angesehen werden muß. Solange, bis sie verboten wird. So würde ich dies zumindest unter gesetzlichem Aspekt bewerten.
Die andere Frage ist, wie man die Verfassungstreue konkret versuchen wird festzustellen. Ich habe keine Idee dazu, denn in einem Fragenkatalog z.B. kann man ja ankreuzen und schreiben, wie es eben opportun ist.
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Zoe geändert.
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