endlich bekommt die arrogante Schufa was auf die Schnauze
Das Landgericht Mainz sprach einem Bankkunden wegen Verletzung des Datenschutzes seitens der Schufa Schmerzensgeld zu. Zudem erkannte die Kammer Rufschädigung. Bravo! 5.000 Euro Schmerzensgeld sind fällig | LG Mainz, Az. 3 O 12/20:
https://rewis.io/service/pdf/urteile/zs4-12-11-2021-3-o-1220.pdf
In diesem Zusammenhang erinnert „finanztipp“ daran, ansich ein alter Hut, seine Daten / Einträge bei der Schufa anzufordern – kostenfrei ist das -, diese genau zu prüfen, Unstimmigkeiten, Falsches korrigieren zu lassen – darauf bestehen!
-1. https://www.finanztip.de/schufa/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email
-2. https://www.finanztip.de/schufa/falsche-eintraege-loeschen/?utm_source=Mailjet&utm_medium=email
Kann das Urteil nur begrüßen. Könnte von mir mitgetragen sein. War selbst jahrelang beim Landgericht als Schöffe / Laienrichter tätig, allerdings nie an einer Zivilkammer, immer im Bereich Strafrecht. Das ist da, wo man den harten Fälle oder Revisionen zu menschlichen Abartigkeiten begegnet, als da wären Mord (einmal lebenslänglich mit voller Absicht ausgesprochen, mit anderen zusammen natürlich – wurde später vom BGH bestätigt), Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und so was alles. Mit 70 Jahren wird man da leider rausgewippt, wäre da gerne noch bis heute und weiter in die Zukunft hinein beteiligt. Geht nun mal rechtlich nicht.
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