Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse - Ergebnis/Nachtrag
Hallo,
normalerweise wird man befreit, wenn man über 2% des Bruttojahreseinkommens (nebst Partner, abzüglich Freibetrag) erreicht.
Für chronisch Kranke ab 1%.
Die 2% habe ich erreicht. Ich bin jedoch chronisch krank, aber man zählt nur als chronisch krank, wenn man das für das gesamte Jahr nachweisen kann.
1. Frage: Das heißt also: Für dieses Jahr muss ich bis zu 2% nachzahlen, ab nächstes Jahr dann nur bis 1%, weil es rückwirkend funktioniert? Anders kann ich mir das nicht erklären.
2. Frage: Was mich stutzig machte, meine KK (die Sachbearbeiterin, mit der ich Kontakt hatte) lehnte meinen Antrag auf Freistellung trotz der 2% ab, weil ich vergessen hätte, das Pflegegeld beim Einkommen anzugeben. Meiner Meinung nach, zählt das Pflegegeld nicht zum Einkommen, auch wenn ich es mir als Geldleistung voll auszahlen lasse.
3 Frage: Kennt sich jemand, auch auf Grund von Erfahrungen, damit aus?
Danke, Paesi
Log in to reply.


