Startseite Foren Reine Familiensache verschenkter Telekom Handy-Vertrag

  • verschenkter Telekom Handy-Vertrag

    Von jose39 am 22. Februar 2020 um 11:30

    Hallo
    wir haben einen Handy -Vertrag 2016 an die Tochter verschenkt 29.95, sie hat ihn 2019 ohne uns zu fragen — geändert auf ca.70€,
    wir wollten den Vertrag kündigen oder rückgängig machen, haben bei Telekom angerufen–geht nicht– nur die Tochter kann kündigen,
    wir selbst haben nur Pflichten –keine– Rechte, wurde uns gesagt.
    Also müssen wir bezahlen bis 2021 Vertragsende???
    wer kann uns weiter helfen oder uns das ERKLÄREN???
    jose :-I 🙁

    Cocco antwortete vor 5 Jahre, 9 Monaten 8 Mitglieder · 26 Antworten
  • 26 Antworten
  • Cocco

    Mitglied
    7. März 2020 um 17:44

    Gratulation !
    C:-)cco

  • jose39

    Mitglied
    7. März 2020 um 17:42

    Hallo zusammen,
    "ich hatte Erfolg mit Euren Vorschlägen"

    die Verbraucherzentrale hatte wegen der Änderung,
    den Vertrag mit Telekom Rückgängig gemacht.
    mein DANK an alle!
    jose39

  • Cocco

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 14:41

    Nun Laki, warten wir erst mal ab, was Jose über den aktuellen Sachstand berichten kann.
    Vielleicht hat er mittlerweile eine Lösung gefunden.

    LG C;-)cco

  • Laki

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 14:29

    liebe Cocco,

    nicht die Tochter beschuldigen..die Telefongesellschaft :-I

    Gruß

    Laki

  • Manjana

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 12:55

    1.) Besser wäre die Verbraucherzentrale direkt aufzusuchen. Sie haben, teilw. auch kostenlose, Beratungszeiten. Ein Schriftwechsel kann alles nur hinauszögern. Wenn überhaupt geantwortet wird.

    2.) Aus dem von Stadtwolf genannten Grund sah ich von Beginn an nicht das große Problem. Wenn die Tochter als Vertragspartner eingetragen ist, muss doch eigentlich! nicht zwingend Deine Konto-Nr. eingetragen sein. Oder gibt es eine Sonderklausel im Vertrag?

    Das begründet vielleicht auch nochmal ein Gespräch mit der Tochter. Mach ihr klar, dass Du der Abbuchung von Deinem Konto widersprochen hast. Du bist nicht der Vertragsnehmer!

  • Stadtwolf

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 12:41

    Wo liegt denn hier das Problem?

    Wenn der Vertrag auf die Tochter läuft, Einzugsermächtigung per Einschreiben widerrufen oder Dauerauftrag bei der Bank löschen lassen.

  • Cocco

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 12:24

    Vielleicht begründet die Vertragsänderung auch die Änderung der/des Zahlungspflichtigen und berechtigt einer weiteren Abbuchung zu widersprechen.

    Eine verzwickte Situation scheint es auf jeden Fall.

  • Cocco

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 11:59

    Ja Ingo, das genau ist auch meine Befürchtung.

  • pauline68

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 11:47

    Außerdem dürfte ein solcher Schritt das ohnehin schon getrübte Verhältnis zwischen Vater und Tochter
    nur noch verschlechtern.

  • Cocco

    Mitglied
    26. Februar 2020 um 11:42

    Laki, wieso an die Presse ?
    Die Tochter öffentlich "vorzuführen" dürfte sich schon aus Datenschutzgründen verbieten – zumal es wohl um eine rein rechtliche Entscheidung geht und mit Deinen eigenen Konditionen nichts gemein hat.

    Ausser, dass Du klüger entschieden hast 🙂

    LG Cocco

Seite 1 von 3

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.