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der Staat am Sterbebette
In Deutschland steht der Staat selbst am Sterbebette, die letzte Freiheit, die Freiheit selbstbestimmt über seinen Tod zu entscheiden, hat der deutsche Staat wegbefohlen, dafür gibt es den § 217 StGB. In Kürze wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem § 217 StGB befassen, weil viele demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger diesen Paragraphen für verfassungswidrig halten und deshalb Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben. Man kann nur hoffen, dass das höchste deutsche Gericht das menschliche Selbstbestimmungsrech gem.
Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz höher einschätzt als die religions- und ideologiebestimmte Verbote und den § 217 StGB kippt, zumindest in seiner jetzigen Fassung nicht bestätigt. Wie notwendig aus humanen Aspekten die Möglichkeit eines selbstbestimmten Todes sein kann, zeigt der nachstehende Artikel. Oder soll man einem Menschen in einer derartgem Situation einen friedlochen, selbstbestimmten Tod verweigern ?
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