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Damals und Heute
BUREAU-ORDNUNG 1863-1872
1. Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind
die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft.2. Das Personal braucht jetzt nur noch zwischen
6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden
Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen.3. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter
Überstunden, wenn es die Arbeit erfordert.4. Der dienstälteste Angestellte ist für die
Sauberkeit der Bureaus verantwortlich. Alle
Jungen und Junioren melden sich 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur
Verfügung.5. Einfache Kleidung ist Vorschrift.Das Personal darf sich nicht in hellschimmerncen Farben bewegen
und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe
und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden,
da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht.
Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.6. Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen
11.30 Uhr und 12 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden. Das Verlangen nach Tabak, Aein oder geistigen Getränken ist eine Schwäche des Fleisches und als
solche allen Mitgliedern des Bureaupersonals
untersagt.7. Ein Angestellter, der Billiardsäle und politische Lokale aufsucht gibt Anlaß, seine Ehre,
Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln. Seibliche Angestellte haben sich
eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.8. Der Kundschaft und den Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst Familienangehörigen ist mit
Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
Der Angestellte hat die Pflicht, den Chef über
alles zu informieren, was über diesen dienstlich
oder privat gesprochen wird. Denken Sie immer daran, dass Sie Ihrem Brotgeber Dank schuldig sind. Er ernährt Sie schließlich.9. Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die
Drhaltung seiner Gesundheit zu sorgen. Kranke
Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte
jeder sollte jeder verantwortunsbewußte Commis von
seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen, damit
er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender
Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last
fällt. Ferien gibt es nur in dringenden familären Fällen. Lohn wird für diese Zeit nicht bezahlt.10. Zum Abschluß sei die Großzügigkeit dieser
neuen Bureauordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.Dass wir "Heute" Arbeitsbedingungen haben, die sich "Damals" Niemand vorstellen konnte, haben wir Generationen von politisch tätig gewesenen Menschen zuverdanken.
Dies sollten wir öfters berücksichtigen, wenn wir
die Arbeit der heutigen Politiker be-oder- verurteilen.
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