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  • Damals und Heute

    Von Webra am 29. August 2019 um 1:06

    BUREAU-ORDNUNG 1863-1872

    1. Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind
    die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft.

    2. Das Personal braucht jetzt nur noch zwischen
    6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden
    Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen.

    3. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter
    Überstunden, wenn es die Arbeit erfordert.

    4. Der dienstälteste Angestellte ist für die
    Sauberkeit der Bureaus verantwortlich. Alle
    Jungen und Junioren melden sich 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur
    Verfügung.

    5. Einfache Kleidung ist Vorschrift.Das Personal darf sich nicht in hellschimmerncen Farben bewegen
    und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe
    und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden,
    da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht.
    Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.

    6. Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen
    11.30 Uhr und 12 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden. Das Verlangen nach Tabak, Aein oder geistigen Getränken ist eine Schwäche des Fleisches und als
    solche allen Mitgliedern des Bureaupersonals
    untersagt.

    7. Ein Angestellter, der Billiardsäle und politische Lokale aufsucht gibt Anlaß, seine Ehre,
    Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln. Seibliche Angestellte haben sich
    eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.

    8. Der Kundschaft und den Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst Familienangehörigen ist mit
    Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
    Der Angestellte hat die Pflicht, den Chef über
    alles zu informieren, was über diesen dienstlich
    oder privat gesprochen wird. Denken Sie immer daran, dass Sie Ihrem Brotgeber Dank schuldig sind. Er ernährt Sie schließlich.

    9. Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die
    Drhaltung seiner Gesundheit zu sorgen. Kranke
    Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte
    jeder sollte jeder verantwortunsbewußte Commis von
    seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen, damit
    er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender
    Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last
    fällt. Ferien gibt es nur in dringenden familären Fällen. Lohn wird für diese Zeit nicht bezahlt.

    10. Zum Abschluß sei die Großzügigkeit dieser
    neuen Bureauordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.

    Dass wir "Heute" Arbeitsbedingungen haben, die sich "Damals" Niemand vorstellen konnte, haben wir Generationen von politisch tätig gewesenen Menschen zuverdanken.
    Dies sollten wir öfters berücksichtigen, wenn wir
    die Arbeit der heutigen Politiker be-oder- verurteilen.

    Webra antwortete vor 6 Jahre, 5 Monaten 9 Mitglieder · 16 Antworten
  • 16 Antworten
  • Webra

    Mitglied
    30. August 2019 um 14:11

    Hallo sanao,
    es ist richtig,das vorwiegend die Gewrkschaften
    für die Verbesserungen der Arbeitbedingungen gekämpft haben. Aber um diese Bedingungen in
    Gesetze umzuwandeln,waren sie auf die Mitarbeit
    von Politikern angewiesen.
    Politisches Handeln ist: " Soziales Handeln, das
    auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen
    ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind
    und das Zusammenleben von Menschen regeln".
    Da dies aber auf beide Gruppen zutrifft, habe ich
    "politisch tätig gewesene Menschen geschrieben".

  • GSaremba61

    Mitglied
    30. August 2019 um 14:04

    klunki, 1. 35 Urlaubstage – ja, bei Behinderung ab 50% – gibt also schon über 30 Urlaubstage!

    2. Was der Unternehmer will mag ich nicht beurteilen. Doch wenn die Politik Löhne festsetzt braucht der ein oder andere Betrieb keine Gewerkschaft mehr. Daher ist für mich immer noch der Mindestlohn nicht das richtige Instrument.

    3. Ausschreibungen von der EU vorgeschrieben in Europa – wenn dann ein Land mit Mindestlohn 3,50€ bis 5€ kalkuliert, wundert es mich nicht, wenn der heimische Markt das Nachsehen hat!

    GeSa

  • klunki

    Mitglied
    30. August 2019 um 13:57

    Der Ausstieg aus Tarifbindung bedeutet:
    Dieser Unternehmer will sich auf Kosten seinen Arbeitnehmer bereichern bzw. sich Wettbewerbsvorteile erschleichen.

    Das muss man wissen und berücksichtigen!

  • klunki

    Mitglied
    30. August 2019 um 13:54

    Bitte bei den Tatsachen bleiben!

    Wo bitte gibt es mehr als max. 30 Tage Urlaub?

    Krankheitskosten sind nur durchlaufend, da von KK erstattet.

    Nur mit Tatsachen kann man vernünftig
    diskutieren!!!

    Sonst ist es übler Populismus!

  • GSaremba61

    Mitglied
    30. August 2019 um 11:10

    Und immer mehr Arbeitgeber steigen aus der Tarifbindung aus.

    Da allerdings, finde ich, und bei der Schwarzarbeit sollte die Politik Hürden einbauen. Der Rest sollte Sache der Gewerkschaften bleiben.

    GeSa

  • Unbekanntes Mitglied

    Mitglied
    29. August 2019 um 22:28

    Clandi hat schon erwähnt, dass es doch eher die Gewerkschaften als die Politiker waren, die die Arbeitsbedingungen verbessert haben.
    Allerdings kann der Unterschied zu heute kaum größer sein.

    Inzwischen haben die Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen ihre Klientel soweit verbessert, dass Mittelständler und Kleinbetriebe unter der Belastung ächzen. Bezahlte bis zu 35 Urlaubstage, 38-Stunden-Woche, einzurechnende Krankheits- und Kurtage, Freistellungen für Kinderkrankheit und Elternpflege sind bei einem Handwerksbetrieb so kostenintensiv, dass die zu bezahlende Leistung zu teuer wird.

    Dann wird gejammert, dass Handwerkerleistungen nicht mehr bezahlbar sind und es wird meist erfolgreich versucht, die Arbeiten "schwarz" erledigen zu lassen.

    Und immer mehr Arbeitgeber steigen aus der Tarifbindung aus.

  • GSaremba61

    Mitglied
    29. August 2019 um 15:40

    *lach* Webra, da ist Dir ein Clou gelungen. Selbst eine BUREAU-ORDNUNG 1863-1872 kann die "Richtigen" erreichen um es in den Vergleich mit heute zu stellen. Gleichgültig ob es die "Leibeigenen" oder das "Chaos" ist.

    Es geht nichts über "positives" Denken.
    😉 🙂 🙂

    GeSa

  • Cocco

    Mitglied
    29. August 2019 um 14:09

    …zumal gerne "vergessen" wird,
    dass Ungarn die Grenzen geöffnet hat.
    Den völkischen Aufschrei hätte ich hören wollen,
    wären zeitgleich die deutschen Grenzen geschlossen worden.

    LG Cocco

  • Webra

    Mitglied
    29. August 2019 um 13:18

    Jetzt weiche ich mal selbst von meinem Themenbeitrag ab. Aber irgendwie geht es ja auch hierbei um
    "Damals und Heute".

    Kein Politiker in Deutschland hat nach dem Zweiten
    Weltkrieg in einer solchen Situation ganz kurzfristig eine Entscheidung treffen müssen wie
    die Bundeskanzlerin.

    Vier bis fünftausend Menschen sind in Budapest
    aufgebrochen um nach Deutschland zu kommen. Niemand hat sie dazu aufgefordert. Sie sind den unmenschlichen Zuständen am Budapester Hauptbahnhof entflohen. In Spielberg, die Grenze
    zwischen Ungarn und Österreich, hatten die Österreicher provisorische "Grenzzäune" errichtet
    und Polizei und das Bundesherr stationiert. Als die Massen dort ankamen, wurde versucht diese
    erkennungsdienstlich zu erfassen. Die Menschen
    wussten aber, dass, wenn sie in Österreich registriert und erfasst sind, sie dort auch ihren
    Asylantrag stellen müssen. Das wollten sie aber
    in Deutschland tun.

    Sie beseitigten gewaltsam die provisorischen Grenzzäune, überrannten Polizei und Bundesherr
    und machten sich auf den Weg nach Deutschland.
    Ein österreichischer Regierungssprecher hat damals gesagt, dass sie nur durch den Einsatz von Schusswaffen zu stoppen gewesen wären.

    In dieser Situation hat die BK mit dem österreichischen Bundeskanzler und der Ungarischen
    Regierung Kontakt aufgenommen. Um Gleiches wie in
    Spielberg zu verhindern hat man sich geeinigt, die Flüchtlinge kontrolliert nach Deutschland
    einreisen zu lassen. Am Grenzübergang Salzburg/Freilassing wurden in den ehemaligen
    Zollgebäuden und auch in Zelten Notunterkünfte
    für einige Hundert Menschen eingerichtet. Die
    Brücke über die Saalach, der Grenzfluss zwischen Bayern und Salzburg wurde gesperrt. Es wurde somit keine Grenze geöffnet, sondern ein ehemaliger
    Grenzübergang provisorisch dicht gemacht.

    In Freilassing hatten die Deutschen inzwischen in einem ehemaligen Möbelhaus Notunterkünfte geschaffen. Auf österreichischer Seite hatte man die Flüchtlinge "erkennungsdienstlich erfasst" und sie dann in Gruppen von 80 bis 100 Personen
    den Deutschen übergeben. Bei der Erfassung mußte man sich notgedrungen, wenn keine amtlichen
    Dokumente vorhanden waren, auf die Angaben der Menschen verlassen. Erst hatte man versucht, Menschen ohne amtliche Dokumente die Einreise nach
    Deutschland zu verweigern. Als dann aber ca. 100 Personen sich aufmachten die Niedrigwasser
    führende Saalach nach Deutschland zu durchwaten,
    hatte man sich entschlossen, auch diese Personengruppe "geordnet" aufzunehmen. Körperliche
    Gewalt, die einzige Möglichkeit ihnen den Zugang nach Deutschland zu verwehren, wollte man nicht
    gegen Frauen, Kinder und alte Leute anwenden.

    Aufgemachte Grenzen und Willkommensgesten der BK
    entspricht genau so wenig der Tatsache wie eine
    alleinige Entscheidung der BK.
    Eine Behandlung "ob aufnehmen oder verweigern" im Parlament war aus zeitlichen Gründen auch nicht möglich, da innerhalb von 4 bis 5 Stunden eine
    Entscheidung getroffen werden musste.

  • Florena

    Mitglied
    29. August 2019 um 12:03

    @Webra

    Glaube kann ja bekanntlich Berge versetzen.

    Wenn der Glaube aber ein Schuss in Ofen war, dann darfs kein "weiter so" mehr geben.

    Sorry, hab nur laut gedacht 😉

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